
Ist ein Fußtritt gegen den Kopf, wie er im Straßenkampf vorkommt, „nur“ gefährliche Körperverletzung oder versuchtes Tötungsdelikt.
Dieser heiklen und strafrechtlich höchst relevanten Frage ging das am RCBE beteiligte Labor für Biomechanik zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin Erlangen, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitarbeitern des Kriminalfachdezernats 1 des Polizeipräsidiums Mittelfranken nach.
Am 3. Juni 2013 wurden die Ergebnisse von Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk vorgestellt: „Die Studie macht deutlich: Solche Fußtritte sind grundsätzlich objektiv geeignet, lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen herbeizuführen. Durch den Täter ist das nicht beherrschbar. Wer so zutritt, dem muss klar sein, dass er damit den Tod seines Gegenübers herbeiführen kann; und zwar unabhängig von Faktoren wie der eigenen Konstitution oder den Schuhen, die er an hat.“